Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vermietungen der Algarve Ferienhaus GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden: Reisebüro) ab dem 01.07.2018 für Ferienhäuser, Bungalows und Ferienwohnungen (nachfolgend: Ferienhaus).

1.2     Es gelten ausschließlich die AGB des Reisebüros. Die Anwendung entgegenstehender AGB ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anwendung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3     Soweit das Reisebüro verbundene Fremdleistungen von Drittanbietern ab dem 01.07.2018 vermittelt, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Drittanbieter. Das Reisebüro stellt die Vertragsbedingungen der Drittanbieter auf Verlangen des Kunden zur Verfügung.

 

2. Vertragsschluss

2.1     Vor Abschluss des Vertrages informiert das Reisebüro den Kunden gemäß Art. 251 des Einführungsbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

2.2     Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt durch die Anmeldung des Kunden und die entsprechende Bestätigung des Reisebüros. Der Kunde als Hauptbucher führt die Anmeldung für alle Reiseteilnehmer durch.

2.3     Aus der Bestätigung des Reisebüros ergeben sich die wesentlichen Leistungen. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Inhalt des Katalogs oder der Reiseanmeldung ab, kann der Kunde binnen 10 Werktagen dem geänderten Inhalt zustimmen; bei Flugbestätigung beträgt die Frist 48 Stunden. Fristbeginn ist der Erhalt der Bestätigung. Ansonsten kommt der Vertrag nicht zu Stande.

2.4      Die Anmeldung des Kunden und die Bestätigung des Reisebüros garantieren lediglich einen bestimmten Wohntyp. Nach Verfügbarkeit werden die in der Anmeldung vermerkten Wünsche zu bestimmten Ferienhäusern berücksichtigt.

 

3. Zahlung

3.1     Zahlungen vor Beendigung der Reise dürfen durch das Reisebüro nur dann entgegengenommen werden, wenn der Insolvenzsicherungsschein dem Kunden ausgehändigt wurde. Der Sicherungsschein wird mit der Bestätigung überreicht.

3.2     Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn an das Reisebüro zu zahlen. Bei Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Preis sofort fällig.

3.3     Die Kosten für die verbundenen Fremdleistungen sowie die zu zahlende Pauschale in Höhe von 50,00 EUR je Fremdleistung und Reisendem werden sofort nach Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Bei Buchungen von Fremdleistungen ohne gleichzeitige Anmietung eines Ferienhauses zahlt der Kunde an das Reisebüro eine Pauschale in Höhe von 25,00 EUR, wenn die Buchung innerhalb von 45 Tagen vor Leistungsbeginn erfolgt.

3.4     Die Reiseunterlagen überreicht das Reisebüro nach Eingang der vollständigen Zahlung.

 

4. Leistungen

4.1     Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Nebenkosten mit Ausnahme von Gas, Strom und gegebenenfalls Kaminholz in dem Mietpreis inbegriffen. Diese Kosten rechnet der Kunde verbrauchsabhängig mit dem örtlichen Verwalter direkt ab.

4.2     Die Übergabe und Rückgabe des Ferienhauses erfolgt durch den örtlichen Beauftragten. Übergabezeiten am Ankunftstag sind von 15- 20.00 Uhr; am Abreisetag vor 10.00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich geregelt werden. Eine Pflicht zur Übergabe am Anreisetag kann entfallen, wenn die Anreise nicht bis 20.00 Uhr erfolgt.

4.3     Der Kunde verpflichtet sich, das Ferienhaus pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für die Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Die Rückgabe des Hauses hat in vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, ist der Verwalter zur kostenpflichtigen Endreinigung berechtigt.

4.4     Zur Sicherung von Ansprüchen gegen den Kunden ist der Verwalter vor Ort berechtigt, von dem Kunden eine Kaution zu verlangen. Die Kaution ist bei Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand zu erstatten. Dadurch werden die Ansprüche des Reisebüros oder des Verwalters nicht berührt.

4.5     Der Aufenthalt in dem Ferienhaus ist nur für die gebuchten namentlich benannten Personen zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung hat das Reisebüro das Recht, den Preis entsprechend zu erhöhen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.6     Der Aufenthalt von Haustieren in der Ferienwohnung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung hat das Reisebüro das Recht, den Preis entsprechend zu erhöhen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.7     Angaben, die nicht das Ferienhaus selbst betreffen, sind unverbindlich.

4.8     Ansprüche des Reisebüros gegen den Eigentümer des Ferienhauses können an den Kunden abgetreten werden.

 

5. Leistungsänderung

Unerhebliche Veränderungen in oder an dem Ferienhaus, die nach Vertragsschluss eintreten und nicht durch das Reisebüro verschuldet sind, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Reisebüro.

 

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson bei der Vermietung von Ferienhäusern

6.1     Ein Rücktritt von dem Vertrag über das Ferienhaus ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Reisebüro zu erklären. Für den Fall des Rücktritts werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:

mehr als 75 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn:    10 % des Preises.

zwischen dem 75. und 46. Tage vor Mietbeginn:         25 % des Preises.

zwischen dem 45. und 30. Tag vor Mietbeginn:           50 % des Preises.

ab dem 29. Tag vor Mietbeginn:                                   90 % des Preises.

Die Rücktrittsgebühr entfällt oder wird gemindert, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

6.2     Auf Ihren Wunsch nehmen wir bis 75 Tage vor Reisebeginn Änderungen der Anmeldung vor (Umbuchungen von Termin und/oder Ferienhaus). Dafür, sowie für Zusatzbuchungen inner-halb von 30 Tagen vor Reisebeginn, erheben wir eine Buchungsgebühr von € 25.- je Änderung/Buchung. Umbuchungen für Ferienhäuser, deren Mietbeginn 75 Tage oder weniger bevorsteht, sind nicht möglich. Sie können, soweit Sie nicht Ersatzpersonen gemäß 6.4 stellen, nur vom Vertrag zurücktreten und eine Neuanmeldung vornehmen.

6.3     Die Absätze 1 und 2 gelten nur für die Vermietung von Ferienhäusern. Bei Umbuchung oder Rücktritt von vermittelten verbundenen Fremdleistungen gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger.

6.4     Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 kann der Kunde bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für sich oder andere Teilnehmer benennen. Dafür wird eine Umbuchungsgebühr von 25,00 EUR zuzüglich der anfallenden Kosten für die Umbuchung der Fremdleistung erhoben. Das Reisebüro kann dem Wechsel widersprechen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

 

7. Versicherungen

7.1     Die Zahlungen von Kunden sind durch eine Insolvenzversicherung des Reisebüros abgesichert. Zum Nachweis dafür wird dem Kunden bei verbundenen Leistungen der Sicherungsschein übergeben. Die Insolvenzversicherung besteht nicht für Zahlungen bei Buchung von Einzelleistungen.

7.2     Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss von Reiserücktritts-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, die nicht bereits im Preis inbegriffen sind.

 

8. Außergewöhnliche Umstände

8.1     Das Reisebüro ist zum Rücktritt vor Vertragsbeginn berechtigt, wenn die vereinbarte Leistung infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

8.2     In dem Fall des Absatzes 1 werden bereits geleistete Zahlungen für die Vermietung unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8.3     Ergeben sich die in Absatz 1 genannten Umstände nach Mietbeginn, kann sowohl das Reisebüro als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Für die bereits erbrachten Leistungen kann das Reisebüro eine Entschädigung verlangen.

8.4     Stört ein Reiseteilnehmer die Reise nachhaltig oder sind durch das Verhalten andere gefährdet oder liegt sonst ein vertragswidriges Verhalten vor, ist das Reisebüro zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Preis bestehen.

 

9. Umfang der Haftung, Haftungsausschluss

9.1     Für vermittelte Fremdleistungen übernimmt das Reisebüro keine Haftung.

9.2.    Die Haftung für Schäden durch das Reisebüro ist auf den dreifachen vereinbarten Preis beschränkt. Dies gilt nicht für Körperschäden oder Schäden, die schuldhaft herbeigeführt wurden.

 

10. Mitwirkungspflichtdes Kunden

Jeder Reisende ist verpflichtet, Schäden unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer oder dem Reisebüro anzuzeigen.

 

11. Verjährung

Sämtliche Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ende der Reise.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Das Reisebüro wird den Kunden, sofern erforderlich, über die entsprechenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften informieren.

 

13. Sonstiges

13.1   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Klauseln zur Folge.

13.2   Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13.3   Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Reisebüros.

Stand 07/18